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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich 

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

2. Preise

Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich ab Werk. Unsere Rechnungen sind sofort nach Kauf/Gebot ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. 

3. Lieferung

Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Sie werden in aller Regel per Vorkasse durchgeführt. 
Bei Selbstabholung entfallen oder reduzieren sich ggf. die Frachtkosten. Auslieferung nur gegen Barzahlung.
Bitte beachten Sie bei Versandlieferungen, dass Sie als Empfänger für die Entgegennahme der Ware zu sorgen haben (auch wenn Sie nicht zu Hause sind). Für Rückläufer und erneuten Versand, hat der Käufer die Kosten zu tragen! 

4. Teillieferungen

Wenn wir Ihre Bestellung nicht vollständig ausliefern können, weil ein Teil der Ware nicht auf Lager ist, schicken wir Ihnen evtl. den lieferbaren Teil voraus.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

6. Transport

Fracht und Transport erfolgen, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart, auf Kosten und Risiko des Käufers. Reklamationen sind bei sichtbaren Schäden sofort schriftlich gegenüber dem jeweiligen Spediteur/Paketdienst zu erheben. Transportschäden berechtigen den Besteller jedoch nicht zur Verweigerung der Annahme. Wir verpflichten uns jedoch, ihm unsere Ersatzansprüche gegen den Frachtführer abzutreten.

7. Lieferfristen

Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. 

Jedoch steht bei unverschuldetem Unvermögen des Lieferwerks oder seiner Lieferanten sowie bei höherer Gewalt dem Käufer ebenso auch dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn der ursprüngliche Liefertermin um 6 Wochen überschritten worden ist. Der Schadensersatz beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises. Ist der Käufer juristische Person oder Kaufmann, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art - es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die vorgenannten Fristen entfallen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Wird vor der Ablieferung von dem Käufer in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes gefordert, so wird der Lauf der Lieferfrist bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die andersartige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.

8. Übernahmebedingungen

Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand sofort nach der Übernahme zu prüfen. Der Umtausch oder die Reparatur von eingebauten Teilen wird nicht durchgeführt, wenn Schäden vor dem Einbau bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren.

Liegt die Mängelrüge nicht innerhalb von 8 Tagen vor, so gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand übernommen, es sei denn, dass der Mangel bei der Prüfung nicht erkennbar war. 

9. Gewährleistung

Bei Veränderungen des Kaufgegenstandes (z.B. Selbstbau, Einbau von Einrichtungen und Zubehörteilen) ist jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Von der Gewährleistung sind außerdem Schäden ausgeschlossen, die durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung hervorgerufen wurden. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt. Mangelhafte Teile werden nach Wahl des Verkäufers kostenlos instandgesetzt oder ausgetauscht. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Schlägt die Nacherfüllung fehl (wobei uns zwei Versuche zustehen), so hat der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Aufwendungsersatz. Diese Ansprüche gelten nicht im Falle eines nur unerheblichen Schadens. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. der Anspruch auf Schadensersatz ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sind nicht ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist bzw. Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein Unternehmer ist. Bei gebrauchten Kaufsachen und auf Werkstattarbeiten verkürzt sich die Gewährleistungspflicht auf ein Jahr. Soweit die gesetzliche Gewährleistungspflicht anders lautet, gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

10. Allgemeines und Gerichtsstand

Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes. Die Bestellung des Käufers gilt als angenommen, wenn der Verkäufer sie nicht innerhalb von 2 Wochen abgelehnt hat, soweit es sich um Vorbestellungen handelt. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein sollten, berühren sie nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für den Fall, dass der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz des Verkäufers. Das gilt ferner, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.


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